772.110
CEB-PLUSGEAK-PLUSEnV
CH-BS
§ 48 Verordnung zum Energiegesetz (Energieverordnung, EnV) - Installation und Wartung der Erfassungsgeräte
Verbrauchsabhängige Wärmekostenverteilung
§ 48 Energieverordnung, EnV · Installation und Wartung der Erfassungsgeräte
1. Die Erfassungsgeräte müssen nach den Vorschriften des Herstellers installiert und gewartet werden.