772.110
CEB-PLUSGEAK-PLUSEnV
CH-BS
§ 10 Verordnung zum Energiegesetz (Energieverordnung, EnV) - Einzelanforderungen für den winterlichen Wärmeschutz
Massnahmen - Anforderungen an den Wärmeschutz
§ 10 Energieverordnung, EnV · Einzelanforderungen für den winterlichen Wärmeschutz
1. Bei Nutzungen mit Raumtemperaturen von 20°C dürfen die flächenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) die Grenzwerte gemäss Anhang 1 nicht überschreiten.