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772.110 CEB-PLUSGEAK-PLUSEnV CH-BS

§ 10 Verordnung zum Energiegesetz (Energieverordnung, EnV) - Einzelanforderungen für den winterlichen Wärmeschutz

Massnahmen - Anforderungen an den Wärmeschutz
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§ 10 Energieverordnung, EnV · Einzelanforderungen für den winterlichen Wärmeschutz

1. Bei Nutzungen mit Raumtemperaturen von 20°C dürfen die flächenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) die Grenzwerte gemäss Anhang 1 nicht überschreiten.

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