772.100
ENG
CH-BS
§ 33 Energiegesetz (EnG)
Lenkungsabgabe und Strompreis-Bonus - Strompreis-Bonus
§ 33 EnG
1. Der Strompreis-Bonus wird für die Bezugskategorie Haushalte nach der Anzahl der im selben Haushalt lebenden Personen ausgerichtet.