772.100
ENG
CH-BS
§ 32 Energiegesetz (EnG)
Lenkungsabgabe und Strompreis-Bonus - Strompreis-Bonus
§ 32 EnG
1. Massgeblich für die Höhe des Strompreis-Bonus einer Bezugskategorie ist die kumulierte Lenkungsabgabe der jeweiligen Bezugskategorie im Vorjahr.