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§ 31 Energiegesetz (EnG)

Lenkungsabgabe und Strompreis-Bonus - Strompreis-Bonus
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§ 31 EnG

1. Der Strompreis-Bonus wird an sämtliche Verbraucherinnen und Verbraucher ausgerichtet, die der Lenkungsabgabe unterstehen.

2. Bei teilweise von der Lenkungsabgabe Befreiten kann der Strompreis-Bonus reduziert werden.

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