772.100
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CH-BS
§ 31 Energiegesetz (EnG)
Lenkungsabgabe und Strompreis-Bonus - Strompreis-Bonus
§ 31 EnG
1. Der Strompreis-Bonus wird an sämtliche Verbraucherinnen und Verbraucher ausgerichtet, die der Lenkungsabgabe unterstehen.
2. Bei teilweise von der Lenkungsabgabe Befreiten kann der Strompreis-Bonus reduziert werden.