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§ 27 Energiegesetz (EnG)

Lenkungsabgabe und Strompreis-Bonus - Zweck
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§ 27 EnG

1. Zum Zwecke der Verbrauchslenkung erhebt der Kanton eine Lenkungsabgabe auf dem Stromverbrauch und verwendet die Erträge für die Ausrichtung eines verbrauchsunabhängigen Strompreis-Bonus.

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