772.100
ENG
CH-BS
§ 27 Energiegesetz (EnG)
Lenkungsabgabe und Strompreis-Bonus - Zweck
§ 27 EnG
1. Zum Zwecke der Verbrauchslenkung erhebt der Kanton eine Lenkungsabgabe auf dem Stromverbrauch und verwendet die Erträge für die Ausrichtung eines verbrauchsunabhängigen Strompreis-Bonus.