771.920
CH-BS
§ 1 Verordnung betreffend die Wässerungsverhältnisse am Riehenteich
§ 1 Verordnung betreffend die Wässerungsverhältnisse am Riehenteich
1. Die vorliegende Verordnung bezieht sich in erster Linie auf die Strecke des Riehenteiches von der schweizerisch-badischen Grenze bis zur Vereinigung des Riehenteiches mit dem Basler Einlauf in den Langen Erlen.
2. Die §§ 5-9 gelten auch für den Weiler Mühleteich, soweit dieser das Gebiet der Gemeinde Riehen durchfliesst.