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771.920 CH-BS

§ 1 Verordnung betreffend die Wässerungsverhältnisse am Riehenteich

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§ 1 Verordnung betreffend die Wässerungsverhältnisse am Riehenteich

1. Die vorliegende Verordnung bezieht sich in erster Linie auf die Strecke des Riehenteiches von der schweizerisch-badischen Grenze bis zur Vereinigung des Riehenteiches mit dem Basler Einlauf in den Langen Erlen.

2. Die §§ 5-9 gelten auch für den Weiler Mühleteich, soweit dieser das Gebiet der Gemeinde Riehen durchfliesst.

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