771.510
CH-BS
§ 9 Verordnung zum Gesetz über die Nutzung von öffentlichem Fluss- und Grundwasser (Wassernutzungsverordnung) - a) Grundwasser
Gebühren - Grund- und Nutzungsgebühren
§ 9 Wassernutzungsverordnung · a) Grundwasser
1. Die Gebühren für die Nutzung von Grundwasser zur privaten, gewerblichen und industriellen Verwendung betragen
a) Beim Verbrauch des Grundwassers
aa) Grundgebühr pro Jahr je l/Min. bewilligte Förderleistung: CHF 6
ab) Nutzungsgebühr, je m³: CHF 0.06
b) Bei der Rückgabe des Grundwassers in ein Gewässer
ba) Grundgebühr pro Jahr je l/Min. bewilligte Förderleistung: CHF 3
bb) Nutzungsgebühr bei Rückgabe in ein Oberflächengewässer, je m³: CHF 0.03
bc) Nutzungsgebühr bei Rückgabe in einen Grundwasserträger, je m³: CHF 0.02
2. Die Grund- und die Nutzungsgebühr zusammen betragen mindestens CHF 200 pro Jahr.