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771.510 CH-BS

§ 9 Verordnung zum Gesetz über die Nutzung von öffentlichem Fluss- und Grundwasser (Wassernutzungsverordnung) - a) Grundwasser

Gebühren - Grund- und Nutzungsgebühren
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§ 9 Wassernutzungsverordnung · a) Grundwasser

1. Die Gebühren für die Nutzung von Grundwasser zur privaten, gewerblichen und industriellen Verwendung betragen

a) Beim Verbrauch des Grundwassers

aa) Grundgebühr pro Jahr je l/Min. bewilligte Förderleistung: CHF 6

ab) Nutzungsgebühr, je m³: CHF 0.06

b) Bei der Rückgabe des Grundwassers in ein Gewässer

ba) Grundgebühr pro Jahr je l/Min. bewilligte Förderleistung: CHF 3

bb) Nutzungsgebühr bei Rückgabe in ein Oberflächengewässer, je m³: CHF 0.03

bc) Nutzungsgebühr bei Rückgabe in einen Grundwasserträger, je m³: CHF 0.02

2. Die Grund- und die Nutzungsgebühr zusammen betragen mindestens CHF 200 pro Jahr.

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