771.310
CH-BS
§ 4 Verordnung zum Gesetz betreffend Einführung des Bundesgesetzes über Nutzbarmachung der Wasserkräfte
Bekanntmachung von Wasserwerksprojekten der öffentlichen Verwaltung
§ 4 Verordnung zum Gesetz betreffend Einführung des Bundesgesetzes über Nutzbarmachung der Wasserkräfte
1. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie tritt sofort in Wirksamkeit.