Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
771.310 CH-BS

§ 4 Verordnung zum Gesetz betreffend Einführung des Bundesgesetzes über Nutzbarmachung der Wasserkräfte

Bekanntmachung von Wasserwerksprojekten der öffentlichen Verwaltung
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§ 4 Verordnung zum Gesetz betreffend Einführung des Bundesgesetzes über Nutzbarmachung der Wasserkräfte

1. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie tritt sofort in Wirksamkeit.

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