735.400
CH-BS
§ 6 Verordnung über die Gebühren der Feuerpolizei - 1. Baubewilligungsverfahren
Gebühren
§ 6 Verordnung über die Gebühren der Feuerpolizei · 1. Baubewilligungsverfahren
1. Eine im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens allenfalls erforderliche zweite feuerpolizeiliche Nachkontrolle und alle weiteren Nachkontrollen sind gebührenpflichtig. Es gelten die Bemessungsgrundlagen gemäss §§ 2 und 3 dieser Verordnung.