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§ 6 Verordnung über die Gebühren der Feuerpolizei - 1. Baubewilligungsverfahren

Gebühren
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§ 6 Verordnung über die Gebühren der Feuerpolizei · 1. Baubewilligungsverfahren

1. Eine im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens allenfalls erforderliche zweite feuerpolizeiliche Nachkontrolle und alle weiteren Nachkontrollen sind gebührenpflichtig. Es gelten die Bemessungsgrundlagen gemäss §§ 2 und 3 dieser Verordnung.

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