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§ 39 Verordnung über den Brandschutz

Betriebliche Sicherheitsmassnahmen - Aus-, Weiter- und Fortbildung, Instruktion
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§ 39 Verordnung über den Brandschutz

1. Die Feuerpolizei führt Instruktionskurse «Verhalten im Brandfall» durch.

2. Sie orientiert die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Stadt in den Medien über mögliche Brandgefahren.

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