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735.200 CH-BS

§ 10 Verordnung über den Brandschutz - Fluchtwegkonzept, Rettungswegkennzeichnungen

Betriebliche Sicherheitsmassnahmen
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§ 10 Verordnung über den Brandschutz · Fluchtwegkonzept, Rettungswegkennzeichnungen

1. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller muss ein Brandschutzkonzept mit den dazugehörigen Brandschutzplänen ausarbeiten. Nach Rücksprache mit der Feuerpolizei kann - je nach Gebäudegeometrie und Nutzung - darauf verzichtet werden.

2. ...

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