735.200
CH-BS
§ 10 Verordnung über den Brandschutz - Fluchtwegkonzept, Rettungswegkennzeichnungen
Betriebliche Sicherheitsmassnahmen
§ 10 Verordnung über den Brandschutz · Fluchtwegkonzept, Rettungswegkennzeichnungen
1. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller muss ein Brandschutzkonzept mit den dazugehörigen Brandschutzplänen ausarbeiten. Nach Rücksprache mit der Feuerpolizei kann - je nach Gebäudegeometrie und Nutzung - darauf verzichtet werden.
2. ...