730.320
VeloPPV
CH-BS
§ 7 Verordnung über die Erstellung von Abstellplätzen für Velos und Mofas (Veloparkplatzverordnung, VeloPPV) - Übergangsbestimmung
§ 7 Veloparkplatzverordnung, VeloPPV · Übergangsbestimmung
1. Bei Wirksamwerden der neuen Vorschriften hängige Verfahren unterstehen dem neuen Recht.
2. Rechtsmittelverfahren unterstehen dem Recht, das für den erstinstanzlichen Entscheid massgebend war.