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730.320 VeloPPV CH-BS

§ 7 Verordnung über die Erstellung von Abstellplätzen für Velos und Mofas (Veloparkplatzverordnung, VeloPPV) - Übergangsbestimmung

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§ 7 Veloparkplatzverordnung, VeloPPV · Übergangsbestimmung

1. Bei Wirksamwerden der neuen Vorschriften hängige Verfahren unterstehen dem neuen Recht.

2. Rechtsmittelverfahren unterstehen dem Recht, das für den erstinstanzlichen Entscheid massgebend war.

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