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730.320 VeloPPV CH-BS

§ 5 Verordnung über die Erstellung von Abstellplätzen für Velos und Mofas (Veloparkplatzverordnung, VeloPPV) - Standort, Zugänglichkeit und Ausgestaltung

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§ 5 Veloparkplatzverordnung, VeloPPV · Standort, Zugänglichkeit und Ausgestaltung

1. Bei Standort, Zugänglichkeit und Ausgestaltung sowie namentlich dem Platzbedarf pro Abstellplatz je nach Fahrzeugart sind die massgebenden VSS-Normen zu berücksichtigen.

2. Die Abstellplätze sind so anzulegen, dass diese erreicht werden können, ohne dass die Fahrzeuge getragen werden müssen.

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