730.320
VeloPPV
CH-BS
§ 5 Verordnung über die Erstellung von Abstellplätzen für Velos und Mofas (Veloparkplatzverordnung, VeloPPV) - Standort, Zugänglichkeit und Ausgestaltung
§ 5 Veloparkplatzverordnung, VeloPPV · Standort, Zugänglichkeit und Ausgestaltung
1. Bei Standort, Zugänglichkeit und Ausgestaltung sowie namentlich dem Platzbedarf pro Abstellplatz je nach Fahrzeugart sind die massgebenden VSS-Normen zu berücksichtigen.
2. Die Abstellplätze sind so anzulegen, dass diese erreicht werden können, ohne dass die Fahrzeuge getragen werden müssen.