730.320
VeloPPV
CH-BS
§ 3 Verordnung über die Erstellung von Abstellplätzen für Velos und Mofas (Veloparkplatzverordnung, VeloPPV) - Berechnung der erforderlichen Anzahl Abstellplätze für Velos und Mofas bei Wohnnutzungen
§ 3 Veloparkplatzverordnung, VeloPPV · Berechnung der erforderlichen Anzahl Abstellplätze für Velos und Mofas bei Wohnnutzungen
1. Bei Wohnnutzungen sind pro Zimmer ein Abstellplatz, jedoch höchstens vier pro Wohnung zu erstellen.