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730.320 VeloPPV CH-BS

§ 3 Verordnung über die Erstellung von Abstellplätzen für Velos und Mofas (Veloparkplatzverordnung, VeloPPV) - Berechnung der erforderlichen Anzahl Abstellplätze für Velos und Mofas bei Wohnnutzungen

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§ 3 Veloparkplatzverordnung, VeloPPV · Berechnung der erforderlichen Anzahl Abstellplätze für Velos und Mofas bei Wohnnutzungen

1. Bei Wohnnutzungen sind pro Zimmer ein Abstellplatz, jedoch höchstens vier pro Wohnung zu erstellen.

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