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730.310 PPV CH-BS

§ 9 Verordnung über die Erstellung von Parkplätzen für Personenwagen (Parkplatzverordnung, PPV) - Spezielle Nutzungen

Berechnung der Anzahl Parkplätze - Weitere Nutzungen
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§ 9 Parkplatzverordnung, PPV · Spezielle Nutzungen

1. Für spezielle Nutzungen wie Schulen, Spitäler, Sport- und Freizeitanlagen, kulturelle Einrichtungen, Hotels und Restaurants und dergleichen ist die Anzahl der Parkplätze unter Berücksichtigung der vorhandenen Erschliessungsqualität und der Normen der Vereinigung der Schweizerischen Strassenfachleute zu ermitteln. Bezüglich Erschliessungsqualität werden grundsätzlich die unteren Gabelwerte der Norm verwendet.

2. ...

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