730.310
PPV
CH-BS
§ 8 Verordnung über die Erstellung von Parkplätzen für Personenwagen (Parkplatzverordnung, PPV) - Zahl der Parkplätze
Berechnung der Anzahl Parkplätze - Wohnungen
§ 8 Parkplatzverordnung, PPV · Zahl der Parkplätze
1. Für jede Wohnung kann ein Parkplatz erstellt werden.
2. Für Wohnungen mit mehr als vier Zimmern oder mehr als 120 m² BGF kann das Bau- und Verkehrsdepartement zusätzliche Parkplätze bewilligen.