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730.310 PPV CH-BS

§ 8 Verordnung über die Erstellung von Parkplätzen für Personenwagen (Parkplatzverordnung, PPV) - Zahl der Parkplätze

Berechnung der Anzahl Parkplätze - Wohnungen
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§ 8 Parkplatzverordnung, PPV · Zahl der Parkplätze

1. Für jede Wohnung kann ein Parkplatz erstellt werden.

2. Für Wohnungen mit mehr als vier Zimmern oder mehr als 120 m² BGF kann das Bau- und Verkehrsdepartement zusätzliche Parkplätze bewilligen.

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