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730.310 PPV CH-BS

§ 5 Verordnung über die Erstellung von Parkplätzen für Personenwagen (Parkplatzverordnung, PPV) - Zahl der Parkplätze

Berechnung der Anzahl Parkplätze - Dienstleistungs-, Büro-, Gewerbe- und Fabrikationsbetriebe[[1]](#titletitle_text_fn_645224_2_1_c)
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§ 5 Parkplatzverordnung, PPV · Zahl der Parkplätze

1. Die Zahl der Parkplätze ergibt sich durch Multiplikation der Arbeitsplätze (§ 4) zuerst mit dem Faktor 0,2, dann mit dem Faktor, der die Qualität der Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln wiedergibt.

2. Der Faktor für die Erschliessungsqualität mit öffentlichen Verkehrsmitteln beträgt

a) * sehr gute Erschliessung 0,7;

b) * gute Erschliessung 0,8;

c) * durchschnittliche bis schlechte Erschliessung 1,0.

3. Die Erschliessungsqualität mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist in einem Geobasisdatensatz festgelegt.

4. ...

5. ...

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