730.310
PPV
CH-BS
§ 21 Verordnung über die Erstellung von Parkplätzen für Personenwagen (Parkplatzverordnung, PPV)
Fahrtenmodell - Kontrolle
§ 21 Parkplatzverordnung, PPV
1. Dem Bau- und Verkehrsdepartement ist jährlich innert 2 Monaten nach Abschluss des Betriebsjahres Rechenschaft abzulegen über die erfolgten Fahrten und Ausfallzeiten.