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730.310 PPV CH-BS

§ 13 Verordnung über die Erstellung von Parkplätzen für Personenwagen (Parkplatzverordnung, PPV) - Verkehrspotenzial

Fahrtenmodell - Berechnung der Anzahl Fahrten
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§ 13 Parkplatzverordnung, PPV · Verkehrspotenzial

1. Als Verkehrspotenzial gilt jene Anzahl Fahrten, welche durch die Anzahl Parkplätze ausgelöst wird. Die zulässige Anzahl Fahrten ergibt sich aus der Multiplikation der Anzahl Parkplätze je Nutzweise mit den jeweiligen spezifischen Verkehrspotenzialen und den Betriebstagen pro Jahr.

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