730.310
PPV
CH-BS
§ 11b Verordnung über die Erstellung von Parkplätzen für Personenwagen (Parkplatzverordnung, PPV) - Parkplatzmonitoring
Berechnung der Anzahl Parkplätze - Parkplätze auf anderen Grundstücken, Quartierparkings und Monitoring
§ 11b Parkplatzverordnung, PPV · Parkplatzmonitoring
1. Das Amt für Mobilität prüft, ob die erwünschte Verlagerung von Parkplätzen vom öffentlichen Strassenraum auf Privatgelände erfolgt, indem es mindestens alle zwei Jahre folgende Daten publiziert
a) Anzahl Parkplätze auf der Allmend («Parkplatzkataster»);
b) Anzahl neu erstellter Parkplätze auf Privatparzellen pro Nutzungsart;
c) Anzahl neu erstellter Parkplätze in einem Quartierparking pro Nutzungsart;
d) Anzahl und Lage der als Kompensation für ein Quartierparking aufgehobener Parkplätze auf der Allmend;
e) Anzahl und Lage der zur Aufhebung geplanten Parkplätze auf der Allmend.