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730.310 PPV CH-BS

§ 11 Verordnung über die Erstellung von Parkplätzen für Personenwagen (Parkplatzverordnung, PPV) - Parkplätze auf anderen Grundstücken

Berechnung der Anzahl Parkplätze - Parkplätze auf anderen Grundstücken, Quartierparkings und Monitoring
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§ 11 Parkplatzverordnung, PPV · Parkplätze auf anderen Grundstücken

1. Statt auf dem Baugrundstück können die Parkplätze bis in höchstens 300 m Entfernung (Luftlinie) auf einem anderen Grundstück erstellt werden, vorausgesetzt, dass das Recht hiezu im Grundbuch eingetragen ist.

2. Das Bau- und Verkehrsdepartement kann für Anlagen im öffentlichen Interesse eine grössere Entfernung bewilligen.

3. ...

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