730.310
PPV
CH-BS
§ 11 Verordnung über die Erstellung von Parkplätzen für Personenwagen (Parkplatzverordnung, PPV) - Parkplätze auf anderen Grundstücken
Berechnung der Anzahl Parkplätze - Parkplätze auf anderen Grundstücken, Quartierparkings und Monitoring
§ 11 Parkplatzverordnung, PPV · Parkplätze auf anderen Grundstücken
1. Statt auf dem Baugrundstück können die Parkplätze bis in höchstens 300 m Entfernung (Luftlinie) auf einem anderen Grundstück erstellt werden, vorausgesetzt, dass das Recht hiezu im Grundbuch eingetragen ist.
2. Das Bau- und Verkehrsdepartement kann für Anlagen im öffentlichen Interesse eine grössere Entfernung bewilligen.
3. ...