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730.310 PPV CH-BS

§ 10 Verordnung über die Erstellung von Parkplätzen für Personenwagen (Parkplatzverordnung, PPV) - Zusätzliche Parkplätze

Berechnung der Anzahl Parkplätze - Weitere Nutzungen
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§ 10 Parkplatzverordnung, PPV · Zusätzliche Parkplätze

1. Auf begründetes Gesuch hin kann das Bau- und Verkehrsdepartement in folgenden Fällen zusätzliche Parkplätze bewilligen

a) Für Personal, das regelmässig Nachtarbeit leistet und dessen Arbeitsbeginn oder -ende in eine Zeit fällt, in der kein öffentliches Verkehrsmittel fährt.

b) * Für Betriebe, die aufgrund ihrer Tätigkeit auf Dienstfahrzeuge angewiesen sind.

c) * Für die Öffentlichkeit zugängliche Carsharing-Systeme.

2. ...

3. ...

4. ...

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