730.310
PPV
CH-BS
§ 10 Verordnung über die Erstellung von Parkplätzen für Personenwagen (Parkplatzverordnung, PPV) - Zusätzliche Parkplätze
Berechnung der Anzahl Parkplätze - Weitere Nutzungen
§ 10 Parkplatzverordnung, PPV · Zusätzliche Parkplätze
1. Auf begründetes Gesuch hin kann das Bau- und Verkehrsdepartement in folgenden Fällen zusätzliche Parkplätze bewilligen
a) Für Personal, das regelmässig Nachtarbeit leistet und dessen Arbeitsbeginn oder -ende in eine Zeit fällt, in der kein öffentliches Verkehrsmittel fährt.
b) * Für Betriebe, die aufgrund ihrer Tätigkeit auf Dienstfahrzeuge angewiesen sind.
c) * Für die Öffentlichkeit zugängliche Carsharing-Systeme.
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