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730.210 KFWV CH-BS

§ 16 Kantonale Verordnung über Fuss- und Wanderwege (KFWV) - Einsprache

Verfahren
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§ 16 KFWV · Einsprache

1. Während der Planauflage können Gemeinden und berechtigte Fachorganisationen begründete Einsprache erheben.

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