730.210
KFWV
CH-BS
§ 16 Kantonale Verordnung über Fuss- und Wanderwege (KFWV) - Einsprache
Verfahren
§ 16 KFWV · Einsprache
1. Während der Planauflage können Gemeinden und berechtigte Fachorganisationen begründete Einsprache erheben.