730.120
BauGebV
CH-BS
§ 5 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden (Baugebührenverordnung; BauGebV) - 2. Baubegehren ohne bestimmte Erstellungskosten
Gebühren - Prüfung der Baubegehren
§ 5 Baugebührenverordnung; BauGebV · 2. Baubegehren ohne bestimmte Erstellungskosten
1. Für die Prüfung von Baubegehren ohne bestimmte Erstellungskosten wie Nutzungsänderungen ohne bauliche Massnahmen wird die Entscheidgebühr pauschal auf CHF 100 festgesetzt.