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730.120 BauGebV CH-BS

§ 5 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden (Baugebührenverordnung; BauGebV) - 2. Baubegehren ohne bestimmte Erstellungskosten

Gebühren - Prüfung der Baubegehren
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§ 5 Baugebührenverordnung; BauGebV · 2. Baubegehren ohne bestimmte Erstellungskosten

1. Für die Prüfung von Baubegehren ohne bestimmte Erstellungskosten wie Nutzungsänderungen ohne bauliche Massnahmen wird die Entscheidgebühr pauschal auf CHF 100 festgesetzt.

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