Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
730.120 BauGebV CH-BS

§ 3 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden (Baugebührenverordnung; BauGebV)

Gebühren - Publikation der Baubegehren
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§ 3 Baugebührenverordnung; BauGebV

1. Für die Publikation der Baubegehren sowie für die Beschilderung oder andere Arten des Hinweises im Gelände sind die tatsächlichen Kosten zu bezahlen.

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