730.120
BauGebV
CH-BS
§ 20 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden (Baugebührenverordnung; BauGebV) - 4. Ausleihe von Bauplänen
Gebühren - Ergänzende Bestimmungen
§ 20 Baugebührenverordnung; BauGebV · 4. Ausleihe von Bauplänen
1. Die Ausleihe von Bauplänen beim Bauinspektorat erfolgt unentgeltlich. Werden die Pläne nicht bis zum Ablauf der Ausleihfrist zurückgegeben, so wird nach Ablauf der in der Mahnung angesetzten Nachfrist eine Gebühr von CHF 500 pro Plan erhoben.