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730.120 BauGebV CH-BS

§ 18 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden (Baugebührenverordnung; BauGebV) - 2. Verzeigungen

Gebühren - Ergänzende Bestimmungen
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§ 18 Baugebührenverordnung; BauGebV · 2. Verzeigungen

1. Die Gebühren für Überweisungen mit Antrag an die Staatsanwaltschaft betragen CHF 100 bis CHF 5'000 und werden im Urteil festgesetzt.

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