730.120
BauGebV
CH-BS
§ 18 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden (Baugebührenverordnung; BauGebV) - 2. Verzeigungen
Gebühren - Ergänzende Bestimmungen
§ 18 Baugebührenverordnung; BauGebV · 2. Verzeigungen
1. Die Gebühren für Überweisungen mit Antrag an die Staatsanwaltschaft betragen CHF 100 bis CHF 5'000 und werden im Urteil festgesetzt.