Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
730.120 BauGebV CH-BS

§ 17 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden (Baugebührenverordnung; BauGebV) - 1. Baupolizeiliche Verfügungen

Gebühren - Ergänzende Bestimmungen
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§ 17 Baugebührenverordnung; BauGebV · 1. Baupolizeiliche Verfügungen

1. Für behördliche Verfügungen, die nicht unter eine andere Bestimmung fallen, wird eine Gebühr von CHF 100 bis CHF 5'000 erhoben.

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