730.120
BauGebV
CH-BS
§ 17 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden (Baugebührenverordnung; BauGebV) - 1. Baupolizeiliche Verfügungen
Gebühren - Ergänzende Bestimmungen
§ 17 Baugebührenverordnung; BauGebV · 1. Baupolizeiliche Verfügungen
1. Für behördliche Verfügungen, die nicht unter eine andere Bestimmung fallen, wird eine Gebühr von CHF 100 bis CHF 5'000 erhoben.