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730.120 BauGebV CH-BS

§ 16 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden (Baugebührenverordnung; BauGebV) - 3. Nachkontrollen

Gebühren - Kontrollen
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§ 16 Baugebührenverordnung; BauGebV · 3. Nachkontrollen

1. Nachkontrollen sind gebührenpflichtig.

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