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730.120 BauGebV CH-BS

§ 10 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden (Baugebührenverordnung; BauGebV) - 7. Vorentscheide aufgrund genereller Baubegehren

Gebühren - Prüfung der Baubegehren
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§ 10 Baugebührenverordnung; BauGebV · 7. Vorentscheide aufgrund genereller Baubegehren

1. Für die Prüfung genereller Baubegehren wird die Entscheidgebühr pauschal auf CHF 100 festgesetzt.

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