730.120
BauGebV
CH-BS
§ 10 Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden (Baugebührenverordnung; BauGebV) - 7. Vorentscheide aufgrund genereller Baubegehren
Gebühren - Prüfung der Baubegehren
§ 10 Baugebührenverordnung; BauGebV · 7. Vorentscheide aufgrund genereller Baubegehren
1. Für die Prüfung genereller Baubegehren wird die Entscheidgebühr pauschal auf CHF 100 festgesetzt.