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730.115 ABPV CH-BS

§ 9 Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) - Zulassungsverfahren

Ordentliches Baubewilligungsverfahren
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§ 9 ABPV · Zulassungsverfahren

1. Das Zulassungsverfahren dient der Überprüfung von Grundsatzfragen aus wesentlichen Fachbereichen, die für die Erteilung einer Bewilligung entscheidend sind.

2. Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat entscheidet über die Durchführung eines Zulassungsverfahrens.

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