Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
730.115 ABPV CH-BS

§ 69 Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) - Messweisen

Bebauung: Messung der Wandhöhe, natürlicher Boden
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (70 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 69 ABPV · Messweisen

1. Das gewachsene Terrain ist der bei Einreichung des Baugesuches bestehende Verlauf des Bodens. Kleine Geländeunebenheiten im Bereich des Gebäudegrundrisses werden vernachlässigt.

2. Auf frühere Verhältnisse ist zurückzugreifen, wenn das Terrain im Hinblick auf das Bauvorhaben verändert worden ist.

3. Abgrabungen an Gebäuden dürfen maximal ein Drittel der jeweiligen Fassadenlänge betragen.

← § 68 ABPV Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) - Zweck § 70 ABPV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →