730.115
ABPV
CH-BS
§ 69 Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) - Messweisen
Bebauung: Messung der Wandhöhe, natürlicher Boden
§ 69 ABPV · Messweisen
1. Das gewachsene Terrain ist der bei Einreichung des Baugesuches bestehende Verlauf des Bodens. Kleine Geländeunebenheiten im Bereich des Gebäudegrundrisses werden vernachlässigt.
2. Auf frühere Verhältnisse ist zurückzugreifen, wenn das Terrain im Hinblick auf das Bauvorhaben verändert worden ist.
3. Abgrabungen an Gebäuden dürfen maximal ein Drittel der jeweiligen Fassadenlänge betragen.