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730.115 ABPV CH-BS

§ 54 Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) - Dauer der Gültigkeit des Bauentscheids

Verfahren der Baubewilligung
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§ 54 ABPV · Dauer der Gültigkeit des Bauentscheids

1. Die Baubewilligung gilt für die Dauer von drei Jahren. Die Gültigkeitsdauer wird vom Datum des Bauentscheides an gerechnet. Wird gegen den Bauentscheid rekurriert, so beginnt die Gültigkeitsdauer mit Eröffnung des Entscheides der Rekursinstanz, die das Verfahren abschliesst.

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