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730.115 ABPV CH-BS

§ 51 Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) - Zustellung des Einspracheentscheids

Verfahren der Baubewilligung
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§ 51 ABPV · Zustellung des Einspracheentscheids

1. Der Einspracheentscheid und eine Ausfertigung des Bauentscheides werden den Einsprecherinnen und Einsprechern zugestellt. Der Versand erfolgt gleichzeitig mit dem Bauentscheid.

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