730.115
ABPV
CH-BS
§ 50 Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) - Zustellung des Bauentscheids
Verfahren der Baubewilligung
§ 50 ABPV · Zustellung des Bauentscheids
1. Der Bauentscheid wird der projektverfassenden Person mit den Plänen, Phasenmeldungsformularen sowie mit der Gebührenrechnung zugestellt.
2. ...
3. ...
4. Wird mit dem Bauentscheid auch ein Entscheid über die Mehrwertabgabe getroffen, so ist der Bauentscheid zusätzlich der Grundeigentümerschaft sowie allen Berechtigten von selbständigen und dauernden Baurechten am Grundstück zu eröffnen.