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730.115 ABPV CH-BS

§ 44 Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) - Akteneinsicht nach Ablauf der Publikationsfrist

Verfahren der Baubewilligung
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§ 44 ABPV · Akteneinsicht nach Ablauf der Publikationsfrist

1. Nach Ablauf der Publikationsfrist haben die Verfahrensbeteiligten Anspruch auf Akteneinsicht in die elektronischen Gesuchsunterlagen. Ausdrucke sind wie während der Publikationsfrist möglich.

2. Bis zur Baufreigabe haben die Verfahrensbeteiligten sowie die Einsprecherinnen und Einsprecher Anspruch auf Akteneinsicht in das elektronische Dossier. Vorbehalten bleibt die Einschränkung durch besondere Geheimhaltungsinteressen. Ausdrucke sind wie während der Publikationsfrist möglich.

3. Besondere Geheimhaltungsinteressen sind von den Verfahrensbeteiligten darzulegen. In solchen Fällen wird nur ein Teil des elektronischen Dossiers offengelegt.

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