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730.115 ABPV CH-BS

§ 42 Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) - Modell oder Aussteckung

Verfahren der Baubewilligung
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§ 42 ABPV · Modell oder Aussteckung

1. Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat kann von sich aus oder auf Antrag einer mitwirkenden Behörde verlangen, dass ein Modell eingereicht und je nach Bedeutung des Bauvorhabens eine Profilierung erstellt wird.

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