730.115
ABPV
CH-BS
§ 42 Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) - Modell oder Aussteckung
Verfahren der Baubewilligung
§ 42 ABPV · Modell oder Aussteckung
1. Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat kann von sich aus oder auf Antrag einer mitwirkenden Behörde verlangen, dass ein Modell eingereicht und je nach Bedeutung des Bauvorhabens eine Profilierung erstellt wird.