730.115
ABPV
CH-BS
§ 38 Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) - Publikation
Verfahren der Baubewilligung
§ 38 ABPV · Publikation
1. Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat publiziert die Baubegehren im Kantonsblatt und im Internet.
2. Massgeblich für die Dauer der Einsprachefrist ist die Publikation im Kantonsblatt.