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730.115 ABPV CH-BS

§ 38 Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) - Publikation

Verfahren der Baubewilligung
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§ 38 ABPV · Publikation

1. Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat publiziert die Baubegehren im Kantonsblatt und im Internet.

2. Massgeblich für die Dauer der Einsprachefrist ist die Publikation im Kantonsblatt.

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