730.115
ABPV
CH-BS
§ 37 Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) - Anträge auf Ausnahmebewilligung (§ 80 ff. BPG und § 25 BPV)
Verfahren der Baubewilligung
§ 37 ABPV · Anträge auf Ausnahmebewilligung (§ 80 ff. BPG und § 25 BPV)
1. Wenn das Bauvorhaben Abweichungen von Bauvorschriften vorsieht, sind die Anträge auf Ausnahmebewilligungen und die entsprechende Begründung in der Regel mit dem Baubegehren einzureichen.