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730.115 ABPV CH-BS

§ 37 Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) - Anträge auf Ausnahmebewilligung (§ 80 ff. BPG und § 25 BPV)

Verfahren der Baubewilligung
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§ 37 ABPV · Anträge auf Ausnahmebewilligung (§ 80 ff. BPG und § 25 BPV)

1. Wenn das Bauvorhaben Abweichungen von Bauvorschriften vorsieht, sind die Anträge auf Ausnahmebewilligungen und die entsprechende Begründung in der Regel mit dem Baubegehren einzureichen.

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