730.115
ABPV
CH-BS
§ 34 Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) - Grundbuchauszüge und Zustimmung Berechtigter
Verfahren der Baubewilligung
§ 34 ABPV · Grundbuchauszüge und Zustimmung Berechtigter
1. Wenn sich ein Bauvorhaben im Bereich einer Servitut oder einer anderen Eigentumsbeschränkung befindet, sind ein Grundbuchauszug sowie der eventuelle Mutationsplan einzureichen.
2. Wenn für Bauvorhaben Nachbargrundstücke dauerhaft baulich in Anspruch genommen werden, insbesondere bei Aussenwärmedämmungen, unwesentlichen Bauteilen sowie Erdankern ist das schriftliche Einverständnis der betroffenen Grundeigentümerin oder des betroffenen Grundeigentümers einzuholen.
3. Bei Anbauten bei Gebäudegruppen in der Zone 2a (§ 31 Abs. 2 BPG) ist das schriftliche Einverständnis der entsprechenden Eigentümerin oder des entsprechenden Eigentümers einzuholen.