730.115
ABPV
CH-BS
§ 28 Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) - Darstellungen der Bauteile und Pläne
Verfahren der Baubewilligung
§ 28 ABPV · Darstellungen der Bauteile und Pläne
1. Die Eingabepläne sind gemäss der SIA-Norm 400 darzustellen.
2. Auf allen Plänen sind die nachfolgenden Bauteile und Beschriftungen wie folgt hervorzuheben
a) Bestehendes, das erhalten werden soll: mit grauer Farbe oder schwarz;
b) Bestehendes, das entfernt werden soll: mit gelber Farbe;
c) neue Bauteile oder Nutzungen: mit roter Farbe;
d) in Austauschplänen sind zudem die Abweichungen gegenüber den Eingabeplänen mit blauer Farbe hervorzuheben.
3. Bei Nutzungsänderungen ist die frühere Nutzung anzugeben.