730.115
ABPV
CH-BS
§ 27 Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) - Format und Beschriftungen der Pläne
Verfahren der Baubewilligung
§ 27 ABPV · Format und Beschriftungen der Pläne
1. ...
2. Jeder Plan muss mit der Strasse und der Hausnummer, der Objektbezeichnung sowie der Planbezeichnung beschriftet werden, zudem den Massstab und das Plandatum nennen und den Nordpfeil aufweisen.
3. Austauschpläne sind zusätzlich als solche zu bezeichnen. Sie müssen analog der Baueingabepläne erstellt und eingereicht werden wie die Pläne, die sie ersetzen.
4. Ausführungspläne und andere Pläne, die nach der Bewilligung eines Bauvorhabens eingereicht werden, sind zusätzlich mit der Nummer und dem Datum des Bauentscheides zu bezeichnen.