730.115
ABPV
CH-BS
§ 25 Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) - Inhalt der Pläne und Beilagen
Verfahren der Baubewilligung
§ 25 ABPV · Inhalt der Pläne und Beilagen
1. Aus den Plänen und Beilagen müssen die Lage der Gebäude, die Raumaufteilung, die vorgesehenen Baustoffe, die Nutzungen und allfällige Zweckänderungen, die Umgebungsgestaltung, Baumfällungen und Neubepflanzungen, Energie- und Schallisolation und alle zur Beurteilung erforderliche Masse ersichtlich sein.