Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
730.115 ABPV CH-BS

§ 22 Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) - Notwendige Unterschriften

Verfahren der Baubewilligung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (70 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 22 ABPV · Notwendige Unterschriften

1. Das Unterschriftenblatt muss von der Grundeigentümerschaft, der Bauherrschaft und der projektverfassenden Person unterzeichnet sein.

2. Mit der Unterschrift erklären die Verfahrensbeteiligten ihr Einverständnis zu sämtlichen über die kantonale Web-Plattform OBG eingereichten Unterlagen.

3. Weiter zeichnen die Verfahrensbeteiligten mit derselben Unterschrift ihre Zustimmung zur Publikation der Unterlagen und Daten im Internet.

← § 21 ABPV Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) - Zweck § 24 ABPV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →