730.115
ABPV
CH-BS
§ 22 Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) - Notwendige Unterschriften
Verfahren der Baubewilligung
§ 22 ABPV · Notwendige Unterschriften
1. Das Unterschriftenblatt muss von der Grundeigentümerschaft, der Bauherrschaft und der projektverfassenden Person unterzeichnet sein.
2. Mit der Unterschrift erklären die Verfahrensbeteiligten ihr Einverständnis zu sämtlichen über die kantonale Web-Plattform OBG eingereichten Unterlagen.
3. Weiter zeichnen die Verfahrensbeteiligten mit derselben Unterschrift ihre Zustimmung zur Publikation der Unterlagen und Daten im Internet.