Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
730.115 ABPV CH-BS

§ 11 Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) - Verfahren (§ 31 BPV)

Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren
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§ 11 ABPV · Verfahren (§ 31 BPV)

1. Im vereinfachten Baubewilligungsverfahren wird ein Prüfverfahren ohne Publikation durchgeführt.

2. Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat entscheidet darüber, ob Einzel- oder koordinierte Abnahmen stattfinden müssen.

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