730.115
ABPV
CH-BS
§ 11 Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) - Verfahren (§ 31 BPV)
Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren
§ 11 ABPV · Verfahren (§ 31 BPV)
1. Im vereinfachten Baubewilligungsverfahren wird ein Prüfverfahren ohne Publikation durchgeführt.
2. Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat entscheidet darüber, ob Einzel- oder koordinierte Abnahmen stattfinden müssen.