730.115
ABPV
CH-BS
§ 10 Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) - Einspracheverfahren
Ordentliches Baubewilligungsverfahren
§ 10 ABPV · Einspracheverfahren
1. Im ordentlichen Baubewilligungsverfahren wird ein Einspracheverfahren durchgeführt. Das Einspracheverfahren wird durch die Publikation des Bauvorhabens im Kantonsblatt sowie auf der Internetseite des Bau- und Gastgewerbeinspektorates eingeleitet. Massgeblich für den Fristenlauf ist die Publikation im Kantonsblatt.