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730.115 ABPV CH-BS

§ 10 Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (ABPV) - Einspracheverfahren

Ordentliches Baubewilligungsverfahren
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§ 10 ABPV · Einspracheverfahren

1. Im ordentlichen Baubewilligungsverfahren wird ein Einspracheverfahren durchgeführt. Das Einspracheverfahren wird durch die Publikation des Bauvorhabens im Kantonsblatt sowie auf der Internetseite des Bau- und Gastgewerbeinspektorates eingeleitet. Massgeblich für den Fristenlauf ist die Publikation im Kantonsblatt.

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