730.110
RPBBPV
CH-BS
§ 94 Bau- und Planungsverordnung (BPV)
Planung, Bodenordnung, Erschliessung - Bodenordnung - Kosten (§ 146 BPG)
§ 94 BPV
1. Zu den Umlegungskosten gehören sämtliche Kosten, die der Bildung baureifer Grundstücke dienen, namentlich
a) die Kosten der Verhandlungen, des Gebietsabgrenzungsplanes, des Zuteilungsplans mit Einschluss der Vorarbeiten;
b) die Kosten für das Abstecken, Verpflocken und Vermarken der Grundstücke;
c) die Kosten für die Beseitigung von Grundstückbestandteilen;
d) die Kosten von Streitigkeiten, die der Umlegungsgenossenschaft auferlegt werden;
e) die Kosten des grundbuchlichen Vollzugs und die Eintragung in die Planwerke der amtlichen Vermessung.