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730.110 RPBBPV CH-BS

§ 94 Bau- und Planungsverordnung (BPV)

Planung, Bodenordnung, Erschliessung - Bodenordnung - Kosten (§ 146 BPG)
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§ 94 BPV

1. Zu den Umlegungskosten gehören sämtliche Kosten, die der Bildung baureifer Grundstücke dienen, namentlich

a) die Kosten der Verhandlungen, des Gebietsabgrenzungsplanes, des Zuteilungsplans mit Einschluss der Vorarbeiten;

b) die Kosten für das Abstecken, Verpflocken und Vermarken der Grundstücke;

c) die Kosten für die Beseitigung von Grundstückbestandteilen;

d) die Kosten von Streitigkeiten, die der Umlegungsgenossenschaft auferlegt werden;

e) die Kosten des grundbuchlichen Vollzugs und die Eintragung in die Planwerke der amtlichen Vermessung.

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