730.110
RPBBPV
CH-BS
§ 93 Bau- und Planungsverordnung (BPV)
Planung, Bodenordnung, Erschliessung - Bodenordnung - Umlegungsbann (§ 131 BPG)
§ 93 BPV
1. Gegen Entscheide der Umlegungskommission über die Zulässigkeit von Verfügungen über Grundstücke, die dem Umlegungsbann unterstehen, kann beim Regierungsrat oder beim zuständigen Gemeinderat Rekurs erhoben werden.
2. ...