Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
730.110 RPBBPV CH-BS

§ 93 Bau- und Planungsverordnung (BPV)

Planung, Bodenordnung, Erschliessung - Bodenordnung - Umlegungsbann (§ 131 BPG)
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§ 93 BPV

1. Gegen Entscheide der Umlegungskommission über die Zulässigkeit von Verfügungen über Grundstücke, die dem Umlegungsbann unterstehen, kann beim Regierungsrat oder beim zuständigen Gemeinderat Rekurs erhoben werden.

2. ...

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