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730.110 RPBBPV CH-BS

§ 83 Bau- und Planungsverordnung (BPV)

Planung, Bodenordnung, Erschliessung - Planung - Ausgleich, Entschädigung, Heimschlag - Mehrwertabgaben (§§ 120ff. BPG) - Zuständigkeit
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§ 83 BPV

1. Wenn es nicht anders geregelt ist, erlässt das Bau- und Verkehrsdepartement Verfügungen über die dem Kanton zustehenden und der Gemeinderat über die einer Gemeinden Bettingen und Riehen zustehenden Mehrwertabgaben.

2. Die Vorsteherin oder der Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartements kann die Verfügungskompetenz ganz oder teilweise nachgeordneten Verwaltungseinheiten übertragen.

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